03.07.2024 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte-Info - 05/2024

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Anspruch auf ordnungsgemäße Büroräume

Mit Beschluss vom 31.07.2023 – 16 TaBV 151/22 – hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Frankfurt am Main sich erneut zu den Anforderungen an die Büroräume für Betriebsräte geäußert. Diese Rechtsprechung lässt sich 1:1 auf Personalräte übertragen. Die Arbeitgebenden haben bei der Auswahl der Räume einiges zu beachten, denn allein die örtlichen Gegebenheiten können einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeit der Personal- bzw. Betriebsratsmitglieder haben. Der folgende Beitrag fasst die jüngste Entscheidung des LAG Frankfurt a. M. zu diesem Thema zusammen und gibt einen generellen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.  

Mehr Infos zum Thema in unserem aktuellen Personal- und Betriebsräte-Info – 5/2024: "Anspruch auf ordnungsgemäße Büroräume", zu finden im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:

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Pauline Gondesen · gondesen@komba.de · 0221 – 912 852 74
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58453 Witten
Tel.: 0151 20142104

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Tel.: 0163 1571453

E-Mail: info(at)komba-witten.de

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