04.07.2023 / komba gewerkschaft nrw

Personal- und Betriebsräte - Info 04/2023

© peggy_marco/pixabay.com
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Erläuterungen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Nach langen Anlaufschwierigkeiten wurde das Hinweisgeberschutzgesetz am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 03.07.2023 in Kraft. Das Gesetz dient der Umsetzung der sogenannten EU-"Whistleblower"-Richtlinie. Es soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen.

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Norbert Neu | neu@komba.de | 0221 – 912 852 0
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Vorsitzender Guido Brüggemann
Holzstr. 21
58453 Witten
Tel.: 0151 20142104

Stellv. Vorsitzender Rolf Vester
Hellweg 10
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Tel.: 0163 1571453

E-Mail: info(at)komba-witten.de

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