10.05.2024 / komba gewerkschaft nrw

Info der Kommission Schwerbehindertenrecht – 02/2024

© freepik.com
© freepik.com

Kostentragung der Vertrauensperson beim BEM

Das Teilhabestärkungsgesetz hat den Beschäftigten mit § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX die Möglichkeit eröffnet, beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuzuziehen. Bei dieser Vertrauensperson darf es sich sogar um eine*n Rechtsanwält*in handeln. Wer für die Kosten für die Hinzuziehung einzustehen hat, normiert § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX jedoch nicht, so dass die kom-ba gewerkschaft nrw die Frage nach der Kostentragungspflicht näher beleuchtet hat.

Mehr Infos zum Thema in unserer aktuellen Info der Kommission für Schwerbehindertenrecht 02/2024 finden Sie im internen Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw:

Login interner Mitgliederbereich der komba gewerkschaft nrw

Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!

Hülya Senol · senol@komba.de · 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw · Norbertstraße 3 · 50670 Köln · www.komba-nrw.de

Nach oben
Kontakt

komba Ortsverband Witten

Vorsitzender Guido Brüggemann
Holzstr. 21
58453 Witten
Tel.: 0151 20142104

Stellv. Vorsitzender Rolf Vester
Hellweg 10
58455 Witten
Tel.: 0163 1571453

E-Mail: info(at)komba-witten.de

Nach oben
Mitglied werden

Mitglied werden

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben